Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage
Wichtig: Die Botschaft teilt Ihnen mit, dass die Wartezeit für einen Termin für ein Schengen-Visum 5 Wochen beträgt.
Wichtige Mitteilung
Nach einem ordentlichen öffentlichen Beschaffungsverfahren des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten wurde ein neuer Vertrag für den Betrieb der Visumantragstellen vergeben. Ab dem 1. Juli 2025 werden Visumanträge für die Schweiz vom neu beauftragten externen Dienstleister VFS Global bearbeitet.
Eine neue Website mit umfassenden Informationen zum Visumantragsverfahren, zu den erforderlichen Unterlagen, den Dienstleistungsgebühren und den verfügbaren Dienstleistungen ist online und über diesen den folgenden Link aufgerufen werden.
Die Terminbuchung wird am 24.04.2026 eröffnet. Bitte beachten Sie, dass Termine erst ab diesem Datum vereinbart werden können.
Wir bitten alle Antragsteller, von Terminvereinbarungen abzusehen, bis das System offiziell in Betrieb genommen wurde.
Brauche ich ein Schengen-Visum?
Visumvorschriften für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage nach Staatsangehörigkeit.
Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen-Visum einreichen?
Liste der zuständigen Behörden oder externen Stellen für den Visumantrag nach Wohnsitz.
Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren
Notwendige Unterlagen zur Unterbreitung eines Gesuchs für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage.
Gebühren für ein Schengen-Visum
Informationen über die Gebühr eines Schengen Visums.
Schengen und Ihre Personendaten
Informationen über das SIS, die Registrierung Ihrer Personendaten und die Behörden oder Personen, die darauf Zugriff haben.
Beschleunigtes Verfahren aus dringenden medizinischen Gründen (Fast-Track)
Beschleunigte Terminvereinbarung und Prüfverfahren aus medizinischen oder humanitären Gründen (dringende medizinische Behandlung, schwerer Unfall, Todesfall eines Familienangehörigen, usw.).